Gefahrgutschulungen: Wie oft müssen Mitarbeiter geschult werden?

Der sichere Umgang mit gefährlichen Gütern ist gesetzlich streng geregelt. Unternehmen, die Gefahrgut transportieren, versenden oder lagern, müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult und auf dem neuesten Stand der Vorschriften sind. Doch wie oft ist eine Gefahrgutschulung erforderlich? Welche Schulungen müssen erneuert werden? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Schulungsfristen gelten und warum regelmäßige Fortbildungen so wichtig sind.


Die Schulungspflicht ergibt sich aus verschiedenen internationalen Regelwerken für den Gefahrguttransport:

☑️ ADR (Straße) – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

☑️ RID (Schiene) – Regelwerk für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene

☑️ ADN (Binnenschiff) – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

☑️ IMDG-Code (See) – Internationale Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf See

☑️ IATA-DGR (Luft) – Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association für den Luftverkehr

Jeder Mitarbeiter, der in die Beförderung, Verpackung oder Dokumentation gefährlicher Güter involviert ist, muss eine Schulung absolvieren und diese regelmäßig wiederholen.


TransportwegErstschulungWiederholungsschulung
Straßentransport (ADR)Vor Aufnahme der TätigkeitEmpfohlen alle 1 – 2 Jahre
Schienentransport (RID)Vor Aufnahme der TätigkeitEmpfohlen alle 1 – 2 Jahre
Binnenschiff (ADN)Vor Aufnahme der TätigkeitEmpfohlen alle 1 – 2 Jahre
Seetransport (IMDG-Code)Vor Aufnahme der TätigkeitEmpfohlen alle 1 – 2 Jahre
Lufttransport (IATA-DGR)Vor Aufnahme der TätigkeitSpätestens alle 2 Jahre

Tipp: Unternehmen sollten sich nicht nur auf die gesetzlichen Mindestanforderungen verlassen, sondern auch bei wichtigen Regeländerungen oder neuen Gefahrgutklassen interne Schulungen einplanen.


Regelmäßig geschult werden müssen alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, wie Fahrer, Absender, Verlader, Verpacker, Befüller und Empfänger, sowie Gefahrgutbeauftragte. Diese Unterweisungspflicht ist in den jeweiligen Gefahrgutvorschriften wie dem ADR (Straße), RID (Schiene), ADN (Binnenschiff) oder dem IMDG-Code (See) geregelt und muss regelmäßig wiederholt werden, um die Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten. Beispiele:

☑️ Gefahrgutfahrer (ADR-Schein, IHK-Prüfung)
☑️ Gefahrgutbeauftragte (Fachkunde, IHK-Prüfung)
☑️ Schriftlich beauftragte Personen (Schulung nach 1.3 ADR oder nach 1.3 IMDG-Code)
☑️ Sonstig beteiligte Personen, z. B. Fahrer (Schulung nach 1.3 ADR oder nach 1.3 IMDG-Code)
☑️ Personal im Luftverkehr, z. B. Versender (Schulung nach 1.5 IATA-DGR, Module A – O mit LBA-Prüfung)

Wichtig: Auch Mitarbeiter, die indirekt mit Gefahrgut arbeiten (z. B. Lagerpersonal, Disponenten oder Gefahrgutverantwortliche), benötigen eine Schulung nach Kapitel 1.3 ADR.


Es geht nicht nur um gesetzliche Vorgaben, sondern vor allem um Sicherheit und Risikominimierung.

☑️ Schutz von Menschen & Umwelt – Gefahrgutunfälle können schwerwiegende Folgen haben.
☑️ Vermeidung von Bußgeldern – Verstöße gegen Schulungspflichten führen zu hohen Strafen.
☑️ Effizienzsteigerung & Fehlervermeidung – Gut geschulte Mitarbeiter arbeiten sicherer und produktiver.
☑️ Rechtliche Absicherung für Unternehmen – Dokumentierte Schulungen schützen im Haftungsfall.


Wenn Ihre Schulung bald abläuft oder bereits abgelaufen ist, sollten Sie schnell handeln. Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, welche Mitarbeiter eine Wiederholungsschulung benötigen. Ihre zuständige IHK, Ihr interner Gefahrgutbeauftragter oder ein externer Gefahrgutspezialist können hier helfen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

☑️ Offene Seminare (intensive Kurse mit festgelegten Themen und vorgeschriebenen Mindestinhalten)
☑️ Inhouse-Schulungen (auf eine konkrete Firma angepasste Kurse mit individuellen Themen)
☑️ Unterweisungen durch einen Gefahrgutbeauftragten (kurze jährliche Wiederholungsunterweisungen)


Regelmäßige Gefahrgutschulungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern tragen auch dazu bei, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung aller Vorschriften zu gewährleisten.

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