Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ), die Sie im Bezug auf unsere Dienstleistungen haben können (Gefahrgutschulungen, Gefahrgutbeauftragtentätigkeit oder allgemeine Gefahrgutberatung). Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte!

CBTA steht für Competency-Based Training and Assessment (auf Deutsch: kompetenzbasierte Schulung und Beurteilung). Es ist ein praxisorientierter Schulungsansatz, der beim Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr angewendet wird.
Das System wurde zum 01. Januar 2023 eingeführt.
Was ist neu?
  • Module A bis T anstelle von Personalkategorien 1 bis 12
  • Analyse des Schulungsbedarfs vor der Schulung (Training Needs Analysis)
  • Vorgeschriebene Dokumentation der Analyse des Schulungsbedarfs
  • Vorgeschriebene regelmäßige Beurteilung nach der Schulung (Assessment)
  • Maßgeschneiderte Schulung für jeden Teilnehmer

Ablauf kompetenzbasierter Schulung und Beurteilung

  1. Analyse des Schulungsbedarfs durch den Arbeitgeber: Welche Aufgaben hat der Mitarbeiter, welches Wissen und in welchem Umfang benötigt er dafür zwingend?
  2. Gestaltung eines kompetenzorientierten Schulungs- und Beurteilungsplans durch den Arbeitgeber: Eine detaillierte Erfassung und Dokumentation des Schulungsbedarfs
  3. Entwicklung des Schulungs- und Beurteilungsmaterials durch den Schulungsanbieter anhand des Schulungsplans: Präsentationen, Teilnehmer-Handouts, Übungsaufgaben, Prüfungen etc.
  4. Schulung in Übereinstimmung mit dem Schulungsplan durch den Schulungsanbieter: Der Mitarbeiter erhält genau das Wissen, das für seine Arbeitsaufgaben wichtig ist.
  5. Bewertung des Schulungsprogramms durch den Arbeitgeber: Durch regelmäßige Überprüfungen (z. B. Tests, Personalgespräche, Beobachtung am Arbeitsplatz) wird beurteilt, ob der Mitarbeiter die geforderten Kompetenzen tatsächlich verstanden hat.
Warum wurde CBTA eingeführt?
  • Mehr Praxisorientierung: Wissen, Fähigkeiten und das tatsächliche Verhalten im Job stehen im Mittelpunkt, nicht nur das reine Auswendiglernen für eine Prüfung.
  • Weniger Zeitverschwendung: Mitarbeiter lernen nur das, was sie für ihre tägliche Arbeit brauchen, und werden nicht mit unnötiger Theorie belastet.
  • Einbindung des Arbeitgebers: Das Unternehmen muss aktiv bestimmen, wer an der Beförderung beteiligt ist und wie die Mitarbeiter geschult werden.

Hier finden Sie den umfassenden Leitfaden zur Gefahrgut-Schulung der IATA (International Air Transport Association).

Nach Kapitel 1.3 des IMDG-Codes benötigt jede Person eine Schulung, deren berufliche Aufgaben mit der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg in Verbindung stehen.

Für wen ist die Schulung geeignet?

  • Für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg beteiligt sind.
  • Versender, Verpacker und Verladepersonal, Dokumentations- und Verwaltungspersonal, Landpersonal

Was wird in der Schulung behandelt?

  • Grundlagen des Gefahrgutrechts im Seeverkehr
  • Gefahreneigenschaften und Klassifizierung von Gefahrgut
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Gefahrgut
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sowie der möglichen Konsequenzen bei Verstößen
  • Erstellung und Verwendung von Begleitpapieren wie der IMO-Erklärung
  • Kenntnisse des CTU-Codes für die sichere Beladung von Containern

Wer braucht die Schulung?

  • Personen, die Güter verpacken, Container oder Tanks füllen und im Rahmen des Verladens tätig sind.
  • Sachbearbeiter oder andere Mitarbeiter, die Gefahrgutsendungen dokumentieren oder organisieren.
  • Alle, die an Land an der Beförderung beteiligt sind, bevor die Güter verschifft werden (Hafenmitarbeiter)

Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR ist für alle Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sofern sie nicht bereits einen ADR-Führerschein besitzen. Dazu zählen alle Personen, die Gefahrgut verpacken, verladen, versenden, transportieren oder empfangen.

Für wen ist die Schulung geeignet?

  • Für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
  • Verlader, Verpacker, Befüller, Empfänger sowie das Personal von Spediteuren und Verladerunternehmen

Was wird in der Schulung behandelt?

  • Grundlagen des Gefahrgutrechts im Straßenverkehr
  • Gefahreneigenschaften und Klassifizierung von Gefahrgut
  • Kenntnisse über die notwendigen Begleitpapiere und die Erstellung von Beförderungsdokumenten
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Gefahrgut
  • Grundlagen des Be- und Entladens sowie der Durchführung der Beförderung selbst
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sowie der möglichen Konsequenzen bei Verstößen
  • Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen

Wer braucht die Schulung?

  • Personal in der Logistik und im Transport
  • Mitarbeiter, die Gefahrgut be- und entladen
  • Fahrerinnen und Fahrer (aber nicht für den ADR-Schein, der für größere Mengen Pflicht ist)
  • Personen in der Überwachung von Gefahrgutprozessen

Eine IATA-DGR-Schulung ist erforderlich, wenn Mitarbeiter Gefahrgut im Luftverkehr versenden,
verpacken oder dokumentieren.

Für wen ist die Schulung geeignet?

  • Für alle Personen, deren Tätigkeiten die Vorbereitung oder Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr betreffen.
  • Versender, Verpacker, Personal von Spediteuren, Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern

Was wird in der Schulung behandelt?

  • Grundlagen und Anwendung der Regeln für den Luftverkehr
  • Klassifizierung und Identifizierung von Gefahrgut
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Gefahrgut
  • Erstellung der richtigen Luftfrachtdokumente, insbesondere Versendererklärung
  • Fallbeispiele und praktische Übungen zur Anwendung des Gelernten

Wer braucht die Schulung?

  • Personen, die den Prozess der Gefahrgutvorbereitung starten und die Versendererklärung unterschreiben
  • Personal, das für die sichere Verpackung gefährlicher Güter zuständig ist.
  • Mitarbeiter, die an der Abwicklung von Fracht oder Post beteiligt sind, die gefährliche Güter enthält oder damit in Berührung kommt.
  • Personen, die am Annahme-, Lagerungs- und Ein- und Ausladeprozess von Gefahrgut beteiligt sind.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten (nach GbV/ADR) zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter, ohne dass ein interner Mitarbeiter geschult werden muss. Er überwacht Prozesse, berät die Geschäftsführung, schult Mitarbeiter, erstellt Jahresberichte und sorgt für die Einhaltung von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften.
Kernaufgaben im Überblick:
  • Überwachung & Kontrolle: Überprüfung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften beim Versand, Verpacken, Laden und Transportieren.
  • Beratung & Unterstützung: Analyse von Risiken, Beratung bei Gefahrguttransporten und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Schulung & Unterweisung: Durchführung der jährlichen Unterweisungen für alle am Gefahrguttransport beteiligten Mitarbeiter.
  • Dokumentation: Erstellung des jährlichen Gefahrgutberichts für die Geschäftsleitung sowie Unfallberichte bei Vorkommnissen.
  • Verfahrensanweisungen: Erstellung von Checklisten und Arbeitsanweisungen zur Standardisierung von Gefahrgutprozessen.
  • Ansprechpartner: Kommunikation mit Behörden und Unterstützung bei Kontrollen.
Die exakten Kosten hängen stark von individuellen Faktoren des Betriebs ab:
  • Anzahl der Standorte
  • Entfernung der zu betreuenden Standorte
  • Beratungsumfang
  • Anzahl der Mitarbeiter und Schulungsbedarf

Im Vergleich zu einem internen Mitarbeiter, der entlohnt werden muss und ständige Weiterbildung benötigt, bietet sich die externe Beauftragung für viele Betriebe als kosteneffiziente Lösung an, die zudem Haftungsrisiken auslagert.

Nach CBTA ist der Arbeitgeber verpflichtet regelmäßige Beurteilungen (Continuous Assesments) seiner Mitarbeiter durchzuführen. Dies dient dazu, die durchgeführte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen und die fortlaufende korrekte Umsetzung zu gewährleisten.

Mögliche Arten der Beurteilung sind:

  • schriftliche Tests
  • mündliche Tests
  • online Tests
  • Arbeitsproben
  • Interviews
  • Personalgespräche

Das Datum und die Art der letzten Beurteilung müssen bei der Anmeldung für unsere Wiederholungskurse mitgeteilt werden, da wir diese Informationen auf dem neuen angeben müssen, wie vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verlangt wird.

Bei Fragen oder Problemen nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Eine Training Needs Analysis (TNA) im Kontext von CBTA (Competency Based Training and Assessment) ist eine detaillierte Bewertung der Schulungsbedarfe, die auf die spezifischen Tätigkeiten und Anforderungen der Mitarbeiter zugeschnitten ist. Im Wesentlichen identifiziert die TNA die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Mitarbeiter benötigen, um ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrgut im Luftverkehr effektiv und sicher auszuführen.

Die Training Needs Analysis sollte immer die Anforderungen der Tätigkeit widerspiegeln. Die TNA bezieht sich nicht auf einen konkreten Mitarbeiter, sondern auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine Abteilung mit den gleichen Aufgaben (z. B. Versandabteilung).  Bei Änderungen der Tätigkeit muss die TNA unmittelbar angepasst und etwaige Schulungsinhalte vermittelt werden. Die TNA sollte spätestens vor der nächsten Schulung auf Aktualität geprüft werden.
Im Rahmen des CBTA-Konzepts muss die Training Needs Analysis grundsätzlich vom Arbeitgeber erstellt werden. Aber natürlich: unseren Teilnehmern und Kunden helfen wir sehr gern dabei. Einfach Kontakt mit GEFAHRGUTWELT aufnehmen!

Der Hauptunterschied zwischen der Schulung für einen Gefahrgutbeauftragten und einer Schulung für eine beauftragte Person liegt in der Verantwortung und dem Umfang der Schulung. Ein Gefahrgutbeauftragter hat eine Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in einem Unternehmen, während eine beauftragte Person eine spezifische Aufgabe innerhalb dieser Einhaltung übernimmt.

Gefahrgutbeauftragter:
  • Verantwortung: Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. 
  • Schulung: Umfangreiche Schulung, die alle rechtlichen Grundlagen, den Ablauf von Gefahrgutbeförderungen und die Pflichten gemäß GGVSEB/ADR umfasst. 
  • Anforderungen: Schulungsnachweis nach IHK-Prüfung. 
Beauftragte Person:
  • Verantwortung: Spezifische Aufgabe innerhalb der Gefahrgutbeförderung.
  • Schulung: Schulung, die den spezifischen Aufgabenbereich der beauftragten Person abdeckt, z.B. Ladungssicherung.
  • Anforderungen: Keine spezifische Ausbildungspflicht, aber eine angemessene Unterweisung gemäß der Gefahrgutvorschriften. 
Die Unterweisung von beteiligten Personen gemäß ADR 1.3 zielt darauf ab, Mitarbeiter, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (z.B. Lader, Verpacker, Absender), mit den grundlegenden Anforderungen der ADR-Vorschriften vertraut zu machen. Beauftragte Personen, hingegen, sind gemäß ADR 1.3.2.1 zuständig für die Unterweisung und Aufsicht über die beteiligten Personen im Unternehmen und tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beförderung gefährlicher Güter.

Alle, die beruflich mit Lithiumbatterien zu tun haben, benötigen eine entsprechende Schulung. Dies gilt insbesondere für Personen, die Lithiumbatterien für den Transport vorbereiten, verpacken, versenden oder beauftragen. Auch Personen, die an der Beförderung beteiligt sind, wie z.B. Fahrer, und solche, die in der Abfallwirtschaft mit Lithium-Ionen-Batterien umgehen, benötigen diese Sachkunde.

Wenn Sie unsicher sind, welche Schulung für Sie passt, kontaktieren Sie uns bitte!

Ja! Unsere Inhouse-Seminare sind speziell darauf ausgelegt, die Schulungsinhalte auf Ihre internen Prozesse, Produkte & Anforderungen anzupassen.
📌 Vorteile:

  • Schulung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt
  • Inhalte werden individuell auf Ihre Branche & Abläufe zugeschnitten
  • Flexible Termine & Kursgestaltung

Um ein individuelles Angebot zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte!

Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Ihnen Kosten & Zeit, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Vorteile:
Unabhängige Expertenanalyse Ihrer Prozesse
Rechtssicherheit & Vermeidung von Bußgeldern
Keine internen Schulungskosten für eigenes Personal
Optimierung Ihrer Versand- & Transportabläufe

Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften können zu hohen Bußgeldern, Betriebsschließungen oder Haftungsrisiken führen.

Typische Fehler sind:

❌ Falsche Kennzeichnung oder Verpackung
❌ Fehlende oder fehlerhafte Beförderungspapiere
❌ Unzureichende Schulung der Mitarbeiter
❌ Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften

💡 Lösung: Unsere Gefahrgutberatung & Schulungen helfen Ihnen, Bußgelder & Risiken zu vermeiden!

Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr beteiligt sind, müssen an einer ADR 1.3 Schulung teilnehmen.Dazu gehören Be- und Entlader, Fahrer, Spediteure, Verpacker und alle, die mit Gefahrgut in Berührung kommen. 

Die Wiederholung von Gefahrgut-Schulungen hängt von der jeweiligen Vorschrift ab:

  • Schulungen nach 1.3 ADR (Straße) → Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (ADR Buch)
  • Schulungen nach 1.3 IMDG-Code (Seeverkehr)
  • Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (IMDG-Code Buch)
  • Schulungen nach ICAO T. I. / IATA-DGR (Luftverkehr) → Spätestens nach 2 Jahren, nur innerhalb der Gültigkeit des aktuellen Schulungsnachweises, möglichst innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit (ohne Zeitverlust)
  • Schulungen Lithiumbatterien im Straßen- und Seeverkehr → Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (ADR Buch, IMDG-Code Buch)
  • Schulungen Lithiumbatterien im Luftverkehr → Spätestens nach 2 Jahren, nur innerhalb der Gültigkeit des aktuellen Schulungsnachweises, möglichst innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit (ohne Zeitverlust)

Ja! Wir analysieren Ihre spezifischen Anforderungen im unverbindlichen Erstgespräch und bieten eine maßgeschneiderte Gefahrgutberatung & Schulungen direkt für Ihr Unternehmen an. Sie können außerdem eine externe Gefahrgutbetreuung beauftragen oder individuelle Schulungen für Ihr Team online buchen.

Der Hauptunterschied zwischen einer Unterweisung nach ADR 1.3 und einer ADR-Schulung liegt in der Zielgruppe und dem Umfang der vermittelten Inhalte. Die ADR-Schulung ist für Fahrer, die Gefahrgut auf der Straße transportieren und eine ADR-Bescheinigung benötigen (Gefahrgutfahrer). Die Unterweisung nach ADR 1.3 richtet sich dagegen an alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, auch wenn sie nicht selbst fahren (beauftragte und beteiligte Personen im Straßenverkehr).

Ja! Wir bieten unsere Schulungen sowohl als Präsenzseminare als auch als Online-Kurse an. Online-Kurse sind ideal für flexible Weiterbildung, während Präsenzschulungen eine intensivere Lernerfahrung bieten.

Wir bieten zertifizierte Schulungen für die Gefahrgutbeförderung auf Straße, See und Luftverkehr an:

  • ADR-Schulungen (Straßenverkehr)
  • IMDG-Code-Schulungen (Seeverkehr)
  • IATA-Schulungen (Luftverkehr)
  • Schulungen Lithiumbatterien (Straßen-, See- und Luftverkehr)
  • Zusatzschulungen Radioaktive Stoffe (Luftverkehr)
  • Individuelle Inhouse-Schulungen (alle Verkehrsträger)

Ein Gefahrgutbeauftragter ist ein Sicherheitsberater für Unternehmen, die sich an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligen. Er hilft bei der Einhaltung der Vorschriften und überwacht relevante Prozesse.

International sind Gefahrgutbeauftragte bei der Beförderung mit

  • Straßenfahrzeugen (ADR),
  • Eisenbahnen (RID) und
  • Binnenschiffen (ADN)

vorgeschrieben.

In Deutschland fordert die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) außerdem einen Gefahrgutbeauftragten bei der Beförderung mit

  • Seeschiffen.

Dies betrifft alle Unternehmen, welche Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befördern oder entladen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Hierbei muss nicht nur der Warenversand, sondern auch die Übergabe von Gefahrgut zur Entsorgung betrachtet werden.

Für manche Unternehmen sind Ausnahmen vorgesehen und für den Luftverkehr besteht keine rechtliche Grundlage, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

Doch VORSICHT: Selbst wenn ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit ist, bleibt es dennoch für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften verantwortlich! Deshalb ist ein Gefahrgutbeauftragter bzw. fachkundiger Berater in vielen Fällen sinnvoll oder sogar dringend zu empfehlen. Ausgerechnet im Luftverkehr bestehen die höchsten rechtlichen Anforderungen und damit erfahrungsgemäß der höchste Beratungsbedarf für Versender.

Vor allem bei Sendungen, die Gefahrzettel erfordern, ist ein Gefahrgutbeauftragter aufgrund der umfangreichen Vorschriften in jedem Fall zu empfehlen.

Auch bei Gefahrgut, das lediglich mit anderen Kennzeichen wie z.B. für freigestellte Mengen (EQ), begrenzte Mengen (LQ) oder Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 zu versehen ist, gibt es einiges zu beachten, weshalb man zumindest über eine zeitweise Beratung nachdenken sollte.

In Deutschland kommen Befreiungen von der absoluten Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, vor allem in Frage für:

  • Fahrzeugführer, Fahrgäste, Verpackungshersteller und Empfänger,
  • Auftraggeber des Absenders (außer Gefahrgut mit Beförderungskategorie 0) und Entlader, jeweils bis 50 Tonnen Gefahrgut pro Kalenderjahr,
  • von den Vorschriften freigestellte Gefahrgüter,
  • Erleichterungen durch EQ, LQ oder Sondervorschriften,
  • Beförderungen, die im Straßenverkehr keine orangefarbenen Warntafeln erfordern, sowie
  • Unternehmen, die bis 50 Tonnen Gefahrgut pro Kalenderjahr (außer Klasse 7) für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördern, wie z.B. Bauunternehmen.

Haben Sie Tipps für unsere FAQs? Wir freuen uns immer auf jede Art von Vorschlägen, Kritik und Lob!