Gefahrgutvorschriften: internationale und nationale Regelwerke

Gefahrgutvorschriften sind internationale und nationale Regelwerke, die die Beförderung gefährlicher Güter regeln. Sie umfassen Vorgaben zu Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung, Dokumentation und Schulung, um die Sicherheit zu gewährleisten. Wichtige internationale Abkommen sind das ADR für den Straßentransport, das RID für die Schiene, das ADN für die Binnenschifffahrt und die IATA DGR für die Luftfahrt, welche in nationales Recht wie die deutsche Gefahrgutverordnung GGVSEB umgesetzt werden. 


Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) regelt den internationalen Straßentransport und schreibt unter anderem die Schulung der Fahrer (ADR-Schein, 1.3 ADR) und spezielle Ausrüstung vor. 

☑️ Änderung alle 2 Jahre (ungerade Jahre)
☑️ Übergangsfrist 6 Monate

❗️Die neue Version „ADR 2025“ ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist für die Umsetzung endet am 30. Juni 2025, weshalb diese Fassung spätestens an diesem Datum vorhanden sein muss. 

❗️Die Schulung Ihrer Mitarbeiter, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, ist dieses Jahr auch wieder dran!

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Das RID (Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses) gilt für den internationalen Eisenbahnverkehr

☑️ Änderung alle 2 Jahre (ungerade Jahre)
☑️ Übergangsfrist 6 Monate

❗️Die neue Version „RID 2025“ ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist für die Umsetzung endet am 30. Juni 2025, weshalb diese Fassung spätestens an diesem Datum vorhanden sein muss. 

❗️Die Schulung Ihrer Mitarbeiter, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, ist dieses Jahr auch wieder dran!


Das ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure) regelt den internationalen Transport auf Binnenwasserstraßen. 

☑️ Änderung alle 2 Jahre (ungerade Jahre)
☑️ Übergangsfrist 6 Monate

❗️Die neue Version „ADN 2025“ ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist für die Umsetzung endet am 30. Juni 2025, weshalb diese Fassung spätestens an diesem Datum vorhanden sein muss. 

❗️Die Schulung Ihrer Mitarbeiter, die an der Gefahrgutbeförderung beteiligt sind, ist dieses Jahr auch wieder dran!


Die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) ist eine deutsche Verordnung, die den nationalen Transport gefährlicher Güter im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffverkehr regelt.

☑️ Geltungsbereich: Die Verordnung gilt sowohl für den innerstaatlichen als auch für den grenzüberschreitenden und innergemeinschaftlichen Transport gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene und den Binnenwasserstraßen.
☑️ Grundlage: Die GGVSEB setzt internationale Abkommen wie das ADR (Straße), RID (Schiene) und ADN (Binnenschifffahrt) in deutsches Recht um.
☑️ Änderung alle 2 Jahre (ungerade Jahre)

❗️Die GGVSEB wurde zuletzt am 26. Juni 2025 geändert. Diese Änderungen dienen der Umsetzung internationaler Änderungen und treten größtenteils am 26. Juni 2025 in Kraft, mit Ausnahme der Änderungen in den §§ 9 und 12 GGVSEB, die erst ab dem 1. Januar 2026 gelten. 


Der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code)egelt den internationalen Seetransport und schreibt unter anderem die Schulung der beteiligten Mitarbeiter (1.3 IMDG-Code) vor. 

☑️ Änderung alle 2 Jahre (ungerade Jahre)
☑️ Übergangsfrist 12 Monate

❗️Die neue Version „IMDG-Code 2025“ ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Eine Übergangsfrist für die Umsetzung endet am 31.12 2025, weshalb diese Fassung spätestens an diesem Datum vorhanden sein muss. 

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Die GGVSee (Gefahrgutverordnung See), ist eine deutsche Verordnung, die den nationalen Transport gefährlicher Güter im Seeverkehr regelt. Sie dient der Umsetzung internationaler Vorschriften in nationales Recht, insbesondere des IMDG-Codes.

☑️ Änderung nach Bedarf, kein fester Turnus
☑️ Änderungen treten in Kraft, wenn das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine neue Verordnung veröffentlicht

👆 Die letzte Änderung trat am 1. November 2019 in Kraft, die auf eine Anpassung des IMDG-Codes zurückzuführen war. 

Die IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations of International Air Transport Association) regeln den internationalen Gefahrguttransport im Luftverkehr. Für die ordnungsgemäße Handhabung von Gefahrgut ist eine Schulung gemäß den Vorgaben der IATA-DGR vorgeschrieben. Die Schulungen richten sich nach den spezifischen Aufgaben der Mitarbeiter und werden in regelmäßigen Abständen wiederholt (spätestens nach 2 Jahren nach der letzen Teilnahme). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer ein anerkanntes Zertifikat.

☑️ Änderung jedes Jahr
☑️ keine Übergangsfrist

❗️Die neue Version „IATA-DGR 2026“ erscheint im November 2025 und kann schon vorbestellt werden!

❗️Neues Schulungssystem CBTA: Competency Based Training and Assessment (Vermittlung von Wissen, Können und Wollen)

👆Ihre Mitarbeiter können bereits innerhalb von 3 Monaten vor dem Gültigkeitsablauf des letzten Zertifikates an einem IATA-Kurs teilnehmen, und zwar ohne Zeitverlust! Z.B. Gültigkeit aktuelles Zertifikat bis 31.12.2025, Teilnahme am Kurs möglich im Zeitraum 01.10. – 31.12.2025, Gültigkeit neues Zertifikat bis 31.12.2027.

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ICAO TI (Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air), sind die Anweisungen der International Civil Aviation Organization (ICAO), die die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr regeln. Sie legen die internationalen Standards fest, die von den einzelnen Staaten in nationale Gesetze übernommen werden müssen. Die ICAO-T.I. bilden die Grundlage für die strengeren IATA-DGR, die z. B. zusätzliche, spezifische Anforderungen von Fluggesellschaften enthalten. 

☑️ Änderung alle 2 Jahre (ungerade Jahre)
☑️ keine Übergangsfrist

❗️Die letzte Ausgabe für 2025-2026 ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

❗️Neues Schulungssystem CBTA: Competency Based Training and Assessment (Vermittlung von Wissen, Können und Wollen)

👆Ihre Mitarbeiter können bereits innerhalb von 3 Monaten vor dem Gültigkeitsablauf des letzten Zertifikates an einem IATA-Kurs teilnehmen, und zwar ohne Zeitverlust! Z.B. Gültigkeit aktuelles Zertifikat bis 31.12.2025, Teilnahme am Kurs möglich im Zeitraum 01.10. – 31.12.2025, Gültigkeit neues Zertifikat bis 31.12.2027.

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👆Dieser Artikel dient als allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Unternehmen sollten sich bei spezifischen Fragen an Experten oder Behörden wenden, um die Einhaltung der ADR-Vorschriften sicherzustellen.

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