Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ), die Sie im Bezug auf unsere Dienstleistungen haben können (Gefahrgutschulungen, Gefahrgutbeauftragtentätigkeit oder allgemeine Gefahrgutberatung). Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte!

Nach CBTA ist der Arbeitgeber verpflichtet regelmäßige Beurteilungen (Continuous Assesments) seiner Mitarbeiter durchzuführen. Dies dient dazu, die durchgeführte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen und die fortlaufende korrekte Umsetzung zu gewährleisten.

Mögliche Arten der Beurteilung sind:

  • schriftliche Tests
  • mündliche Tests
  • online Tests
  • Arbeitsproben
  • Interviews
  • Personalgespräche

Das Datum und die Art der letzten Beurteilung müssen bei der Anmeldung für unsere Wiederholungskurse mitgeteilt werden, da wir diese Informationen auf dem neuen angeben müssen, wie vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verlangt wird.

Bei Fragen oder Problemen nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Eine Training Needs Analysis (TNA) im Kontext von CBTA (Competency Based Training and Assessment) ist eine detaillierte Bewertung der Schulungsbedarfe, die auf die spezifischen Tätigkeiten und Anforderungen der Mitarbeiter zugeschnitten ist. Im Wesentlichen identifiziert die TNA die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Mitarbeiter benötigen, um ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrgut im Luftverkehr effektiv und sicher auszuführen.

Die Training Needs Analysis sollte immer die Anforderungen der Tätigkeit widerspiegeln. Die TNA bezieht sich nicht auf einen konkreten Mitarbeiter, sondern auf einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine Abteilung mit den gleichen Aufgaben (z. B. Versandabteilung).  Bei Änderungen der Tätigkeit muss die TNA unmittelbar angepasst und etwaige Schulungsinhalte vermittelt werden. Die TNA sollte spätestens vor der nächsten Schulung auf Aktualität geprüft werden.
Im Rahmen des CBTA-Konzepts muss die Training Needs Analysis grundsätzlich vom Arbeitgeber erstellt werden. Aber natürlich: unseren Teilnehmern und Kunden helfen wir sehr gern dabei. Einfach Kontakt mit GEFAHRGUTWELT aufnehmen!

Der Hauptunterschied zwischen der Schulung für einen Gefahrgutbeauftragten und einer Schulung für eine beauftragte Person liegt in der Verantwortung und dem Umfang der Schulung. Ein Gefahrgutbeauftragter hat eine Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in einem Unternehmen, während eine beauftragte Person eine spezifische Aufgabe innerhalb dieser Einhaltung übernimmt.

Gefahrgutbeauftragter:
  • Verantwortung: Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. 
  • Schulung: Umfangreiche Schulung, die alle rechtlichen Grundlagen, den Ablauf von Gefahrgutbeförderungen und die Pflichten gemäß GGVSEB/ADR umfasst. 
  • Anforderungen: Schulungsnachweis nach IHK-Prüfung. 
Beauftragte Person:
  • Verantwortung: Spezifische Aufgabe innerhalb der Gefahrgutbeförderung.
  • Schulung: Schulung, die den spezifischen Aufgabenbereich der beauftragten Person abdeckt, z.B. Ladungssicherung.
  • Anforderungen: Keine spezifische Ausbildungspflicht, aber eine angemessene Unterweisung gemäß der Gefahrgutvorschriften. 
Die Unterweisung von beteiligten Personen gemäß ADR 1.3 zielt darauf ab, Mitarbeiter, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (z.B. Lader, Verpacker, Absender), mit den grundlegenden Anforderungen der ADR-Vorschriften vertraut zu machen. Beauftragte Personen, hingegen, sind gemäß ADR 1.3.2.1 zuständig für die Unterweisung und Aufsicht über die beteiligten Personen im Unternehmen und tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beförderung gefährlicher Güter.

Alle, die beruflich mit Lithiumbatterien zu tun haben, benötigen eine entsprechende Schulung. Dies gilt insbesondere für Personen, die Lithiumbatterien für den Transport vorbereiten, verpacken, versenden oder beauftragen. Auch Personen, die an der Beförderung beteiligt sind, wie z.B. Fahrer, und solche, die in der Abfallwirtschaft mit Lithium-Ionen-Batterien umgehen, benötigen diese Sachkunde.

Wenn Sie unsicher sind, welche Schulung für Sie passt, kontaktieren Sie uns bitte!

Ja! Unsere Inhouse-Seminare sind speziell darauf ausgelegt, die Schulungsinhalte auf Ihre internen Prozesse, Produkte & Anforderungen anzupassen.
📌 Vorteile:

  • Schulung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt
  • Inhalte werden individuell auf Ihre Branche & Abläufe zugeschnitten
  • Flexible Termine & Kursgestaltung

Um ein individuelles Angebot zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte!

Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Ihnen Kosten & Zeit, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Vorteile:
Unabhängige Expertenanalyse Ihrer Prozesse
Rechtssicherheit & Vermeidung von Bußgeldern
Keine internen Schulungskosten für eigenes Personal
Optimierung Ihrer Versand- & Transportabläufe

Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften können zu hohen Bußgeldern, Betriebsschließungen oder Haftungsrisiken führen. Typische Fehler sind:
❌ Falsche Kennzeichnung oder Verpackung
❌ Fehlende oder fehlerhafte Beförderungspapiere
❌ Unzureichende Schulung der Mitarbeiter
❌ Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften

💡 Lösung: Unsere Gefahrgutberatung & Schulungen helfen Ihnen, Bußgelder & Risiken zu vermeiden!

Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr beteiligt sind, müssen an einer ADR 1.3 Schulung teilnehmen.Dazu gehören Be- und Entlader, Fahrer, Spediteure, Verpacker und alle, die mit Gefahrgut in Berührung kommen. 

Die Wiederholung von Gefahrgut-Schulungen hängt von der jeweiligen Vorschrift ab:

  • Schulungen nach 1.3 ADR (Straße) → Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (ADR Buch)
  • Schulungen nach 1.3 IMDG-Code (Seeverkehr)
  • Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (IMDG-Code Buch)
  • Schulungen nach ICAO T. I. / IATA-DGR (Luftverkehr) → Spätestens nach 2 Jahren, nur innerhalb der Gültigkeit des aktuellen Schulungsnachweises, möglichst innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit (ohne Zeitverlust)
  • Schulungen Lithiumbatterien im Straßen- und Seeverkehr → Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (ADR Buch, IMDG-Code Buch)
  • Schulungen Lithiumbatterien im Luftverkehr → Spätestens nach 2 Jahren, nur innerhalb der Gültigkeit des aktuellen Schulungsnachweises, möglichst innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit (ohne Zeitverlust)

Ja! Wir analysieren Ihre spezifischen Anforderungen und bieten maßgeschneiderte Gefahrgutberatung & Schulungen direkt für Ihr Unternehmen an. Sie können uns als externe Gefahrgutbeauftragte beauftragen oder individuelle Schulungen für Ihr Team buchen.

Der Hauptunterschied zwischen einer Unterweisung nach ADR 1.3 und einer ADR-Schulung liegt in der Zielgruppe und dem Umfang der vermittelten Inhalte. Die ADR-Schulung ist für Fahrer, die Gefahrgut auf der Straße transportieren und eine ADR-Bescheinigung benötigen (Gefahrgutfahrer). Die Unterweisung nach ADR 1.3 richtet sich dagegen an alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, auch wenn sie nicht selbst fahren (beauftragte und beteiligte Personen im Straßenverkehr).

Ja! Wir bieten unsere Schulungen sowohl als Präsenzseminare als auch als Online-Kurse an. Online-Kurse sind ideal für flexible Weiterbildung, während Präsenzschulungen eine intensivere Lernerfahrung bieten.

Wir bieten zertifizierte Schulungen für die Gefahrgutbeförderung auf Straße, See und Luftverkehr an:

  • ADR-Schulungen (Straßentransport)
  • IMDG-Code-Schulungen (Seeverkehr)
  • IATA-DGR-Schulungen (Lufttransport)
  • Lithiumbatterie- und Radioaktive Stoffe-Schulungen
  • Individuelle Inhouse-Schulungen für Unternehmen

Laut § 8 GbV und 1.8.3 ADR/RID muss jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist (Verpackung, Versand, Transport, Entladung), einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Falls Sie intern keine Person dafür haben, können Sie einen externen Gefahrgutbeauftragten beauftragen – wir unterstützen Sie dabei!

Haben Sie Tipps für unsere FAQs? Wir freuen uns immer auf jede Art von Vorschlägen, Kritik und Lob!