Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ), die Sie im Bezug auf unsere Dienstleistungen haben können (Gefahrgutschulungen, Gefahrgutbeauftragtentätigkeit oder allgemeine Gefahrgutberatung). Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte!
Was ist eine Beurteilung nach CBTA?
Nach CBTA ist der Arbeitgeber verpflichtet regelmäßige Beurteilungen (Continuous Assesments) seiner Mitarbeiter durchzuführen. Dies dient dazu, die durchgeführte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen und die fortlaufende korrekte Umsetzung zu gewährleisten.
Mögliche Arten der Beurteilung sind:
- schriftliche Tests
- mündliche Tests
- online Tests
- Arbeitsproben
- Interviews
- Personalgespräche
Das Datum und die Art der letzten Beurteilung müssen bei der Anmeldung für unsere Wiederholungskurse mitgeteilt werden, da wir diese Informationen auf dem neuen angeben müssen, wie vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verlangt wird.
Bei Fragen oder Problemen nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Was ist eine Trainingsanalyse (Training Needs Analysis) nach CBTA?
Eine Training Needs Analysis (TNA) im Kontext von CBTA (Competency Based Training and Assessment) ist eine detaillierte Bewertung der Schulungsbedarfe, die auf die spezifischen Tätigkeiten und Anforderungen der Mitarbeiter zugeschnitten ist. Im Wesentlichen identifiziert die TNA die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Mitarbeiter benötigen, um ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrgut im Luftverkehr effektiv und sicher auszuführen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schulung für Gefahrgutbeauftragte und einer Schulung für beauftragte Personen?
Der Hauptunterschied zwischen der Schulung für einen Gefahrgutbeauftragten und einer Schulung für eine beauftragte Person liegt in der Verantwortung und dem Umfang der Schulung. Ein Gefahrgutbeauftragter hat eine Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften in einem Unternehmen, während eine beauftragte Person eine spezifische Aufgabe innerhalb dieser Einhaltung übernimmt.
- Verantwortung: Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften.
- Schulung: Umfangreiche Schulung, die alle rechtlichen Grundlagen, den Ablauf von Gefahrgutbeförderungen und die Pflichten gemäß GGVSEB/ADR umfasst.
- Anforderungen: Schulungsnachweis nach IHK-Prüfung.
- Verantwortung: Spezifische Aufgabe innerhalb der Gefahrgutbeförderung.
- Schulung: Schulung, die den spezifischen Aufgabenbereich der beauftragten Person abdeckt, z.B. Ladungssicherung.
- Anforderungen: Keine spezifische Ausbildungspflicht, aber eine angemessene Unterweisung gemäß der Gefahrgutvorschriften.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schulung für beteiligte Personen nach 1.3 ADR und einer Schulung beauftragter Personen nach 1.3 ADR?
Wer muss an Gefahrgutschulungen Lithiumbatterien teilnehmen?
Alle, die beruflich mit Lithiumbatterien zu tun haben, benötigen eine entsprechende Schulung. Dies gilt insbesondere für Personen, die Lithiumbatterien für den Transport vorbereiten, verpacken, versenden oder beauftragen. Auch Personen, die an der Beförderung beteiligt sind, wie z.B. Fahrer, und solche, die in der Abfallwirtschaft mit Lithium-Ionen-Batterien umgehen, benötigen diese Sachkunde.
Wenn Sie unsicher sind, welche Schulung für Sie passt, kontaktieren Sie uns bitte!
Können Schulungen individuell für mein Unternehmen angepasst werden?
Ja! Unsere Inhouse-Seminare sind speziell darauf ausgelegt, die Schulungsinhalte auf Ihre internen Prozesse, Produkte & Anforderungen anzupassen.
📌 Vorteile:
- Schulung findet direkt in Ihrem Unternehmen statt
- Inhalte werden individuell auf Ihre Branche & Abläufe zugeschnitten
- Flexible Termine & Kursgestaltung
Um ein individuelles Angebot zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte!
Was sind die Vorteile eines externen Gefahrgutbeauftragten?
Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Ihnen Kosten & Zeit, während Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Vorteile:
✅ Unabhängige Expertenanalyse Ihrer Prozesse
✅ Rechtssicherheit & Vermeidung von Bußgeldern
✅ Keine internen Schulungskosten für eigenes Personal
✅ Optimierung Ihrer Versand- & Transportabläufe
Was passiert, wenn mein Unternehmen gegen Gefahrgutvorschriften verstößt?
Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften können zu hohen Bußgeldern, Betriebsschließungen oder Haftungsrisiken führen. Typische Fehler sind:
❌ Falsche Kennzeichnung oder Verpackung
❌ Fehlende oder fehlerhafte Beförderungspapiere
❌ Unzureichende Schulung der Mitarbeiter
❌ Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften
💡 Lösung: Unsere Gefahrgutberatung & Schulungen helfen Ihnen, Bußgelder & Risiken zu vermeiden!
Wer muss an einer Gefahrgutschulung nach Kapitel 1.3 ADR teilnehmen?
Alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter im Straßenverkehr beteiligt sind, müssen an einer ADR 1.3 Schulung teilnehmen.Dazu gehören Be- und Entlader, Fahrer, Spediteure, Verpacker und alle, die mit Gefahrgut in Berührung kommen.
Wie oft müssen Gefahrgut-Schulungen wiederholt werden?
Die Wiederholung von Gefahrgut-Schulungen hängt von der jeweiligen Vorschrift ab:
- Schulungen nach 1.3 ADR (Straße) → Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (ADR Buch)
- Schulungen nach 1.3 IMDG-Code (Seeverkehr) →
- Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (IMDG-Code Buch)
- Schulungen nach ICAO T. I. / IATA-DGR (Luftverkehr) → Spätestens nach 2 Jahren, nur innerhalb der Gültigkeit des aktuellen Schulungsnachweises, möglichst innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit (ohne Zeitverlust)
- Schulungen Lithiumbatterien im Straßen- und Seeverkehr → Empfohlen jährlich, spätestens jedoch bei jeder Änderung der nationalen Vorschriften (ADR Buch, IMDG-Code Buch)
- Schulungen Lithiumbatterien im Luftverkehr → Spätestens nach 2 Jahren, nur innerhalb der Gültigkeit des aktuellen Schulungsnachweises, möglichst innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit (ohne Zeitverlust)
Bieten Sie individuelle Beratung für Unternehmen an?
Ja! Wir analysieren Ihre spezifischen Anforderungen und bieten maßgeschneiderte Gefahrgutberatung & Schulungen direkt für Ihr Unternehmen an. Sie können uns als externe Gefahrgutbeauftragte beauftragen oder individuelle Schulungen für Ihr Team buchen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Schulung nach 1.3 ADR und einer ADR-Schulung?
Sind Ihre Schulungen online verfügbar?
Ja! Wir bieten unsere Schulungen sowohl als Präsenzseminare als auch als Online-Kurse an. Online-Kurse sind ideal für flexible Weiterbildung, während Präsenzschulungen eine intensivere Lernerfahrung bieten.
Welche Schulungen bieten Sie an?
Wir bieten zertifizierte Schulungen für die Gefahrgutbeförderung auf Straße, See und Luftverkehr an:
- ADR-Schulungen (Straßentransport)
- IMDG-Code-Schulungen (Seeverkehr)
- IATA-DGR-Schulungen (Lufttransport)
- Lithiumbatterie- und Radioaktive Stoffe-Schulungen
- Individuelle Inhouse-Schulungen für Unternehmen
Wann braucht mein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Laut § 8 GbV und 1.8.3 ADR/RID muss jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist (Verpackung, Versand, Transport, Entladung), einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Falls Sie intern keine Person dafür haben, können Sie einen externen Gefahrgutbeauftragten beauftragen – wir unterstützen Sie dabei!