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Ablauf kompetenzbasierter Schulung und Beurteilung
Hier finden Sie den umfassenden Leitfaden zur Gefahrgut-Schulung der IATA (International Air Transport Association).
Nach Kapitel 1.3 des IMDG-Codes benötigt jede Person eine Schulung, deren berufliche Aufgaben mit der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg in Verbindung stehen.
Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR ist für alle Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sofern sie nicht bereits einen ADR-Führerschein besitzen. Dazu zählen alle Personen, die Gefahrgut verpacken, verladen, versenden, transportieren oder empfangen.
Eine IATA-DGR-Schulung ist erforderlich, wenn Mitarbeiter Gefahrgut im Luftverkehr versenden,
verpacken oder dokumentieren.
Im Vergleich zu einem internen Mitarbeiter, der entlohnt werden muss und ständige Weiterbildung benötigt, bietet sich die externe Beauftragung für viele Betriebe als kosteneffiziente Lösung an, die zudem Haftungsrisiken auslagert.