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Andreas Hein
Valeriya Miller

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Häufig gestellte Fragen
CBTA steht für Competency-Based Training and Assessment (auf Deutsch: kompetenzbasierte Schulung und Beurteilung). Es ist ein praxisorientierter Schulungsansatz, der beim Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr angewendet wird.
Das System wurde zum 01. Januar 2023 eingeführt.
Was ist neu?
  • Module A bis T anstelle von Personalkategorien 1 bis 12
  • Analyse des Schulungsbedarfs vor der Schulung (Training Needs Analysis)
  • Vorgeschriebene Dokumentation der Analyse des Schulungsbedarfs
  • Vorgeschriebene regelmäßige Beurteilung nach der Schulung (Assessment)
  • Maßgeschneiderte Schulung für jeden Teilnehmer

Ablauf kompetenzbasierter Schulung und Beurteilung

  1. Analyse des Schulungsbedarfs durch den Arbeitgeber: Welche Aufgaben hat der Mitarbeiter, welches Wissen und in welchem Umfang benötigt er dafür zwingend?
  2. Gestaltung eines kompetenzorientierten Schulungs- und Beurteilungsplans durch den Arbeitgeber: Eine detaillierte Erfassung und Dokumentation des Schulungsbedarfs
  3. Entwicklung des Schulungs- und Beurteilungsmaterials durch den Schulungsanbieter anhand des Schulungsplans: Präsentationen, Teilnehmer-Handouts, Übungsaufgaben, Prüfungen etc.
  4. Schulung in Übereinstimmung mit dem Schulungsplan durch den Schulungsanbieter: Der Mitarbeiter erhält genau das Wissen, das für seine Arbeitsaufgaben wichtig ist.
  5. Bewertung des Schulungsprogramms durch den Arbeitgeber: Durch regelmäßige Überprüfungen (z. B. Tests, Personalgespräche, Beobachtung am Arbeitsplatz) wird beurteilt, ob der Mitarbeiter die geforderten Kompetenzen tatsächlich verstanden hat.
Warum wurde CBTA eingeführt?
  • Mehr Praxisorientierung: Wissen, Fähigkeiten und das tatsächliche Verhalten im Job stehen im Mittelpunkt, nicht nur das reine Auswendiglernen für eine Prüfung.
  • Weniger Zeitverschwendung: Mitarbeiter lernen nur das, was sie für ihre tägliche Arbeit brauchen, und werden nicht mit unnötiger Theorie belastet.
  • Einbindung des Arbeitgebers: Das Unternehmen muss aktiv bestimmen, wer an der Beförderung beteiligt ist und wie die Mitarbeiter geschult werden.

Hier finden Sie den umfassenden Leitfaden zur Gefahrgut-Schulung der IATA (International Air Transport Association).

Nach Kapitel 1.3 des IMDG-Codes benötigt jede Person eine Schulung, deren berufliche Aufgaben mit der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg in Verbindung stehen.

Für wen ist die Schulung geeignet?

  • Für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf dem Seeweg beteiligt sind.
  • Versender, Verpacker und Verladepersonal, Dokumentations- und Verwaltungspersonal, Landpersonal

Was wird in der Schulung behandelt?

  • Grundlagen des Gefahrgutrechts im Seeverkehr
  • Gefahreneigenschaften und Klassifizierung von Gefahrgut
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Gefahrgut
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sowie der möglichen Konsequenzen bei Verstößen
  • Erstellung und Verwendung von Begleitpapieren wie der IMO-Erklärung
  • Kenntnisse des CTU-Codes für die sichere Beladung von Containern

Wer braucht die Schulung?

  • Personen, die Güter verpacken, Container oder Tanks füllen und im Rahmen des Verladens tätig sind.
  • Sachbearbeiter oder andere Mitarbeiter, die Gefahrgutsendungen dokumentieren oder organisieren.
  • Alle, die an Land an der Beförderung beteiligt sind, bevor die Güter verschifft werden (Hafenmitarbeiter)

Eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR ist für alle Mitarbeiter gesetzlich verpflichtend, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, sofern sie nicht bereits einen ADR-Führerschein besitzen. Dazu zählen alle Personen, die Gefahrgut verpacken, verladen, versenden, transportieren oder empfangen.

Für wen ist die Schulung geeignet?

  • Für alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
  • Verlader, Verpacker, Befüller, Empfänger sowie das Personal von Spediteuren und Verladerunternehmen

Was wird in der Schulung behandelt?

  • Grundlagen des Gefahrgutrechts im Straßenverkehr
  • Gefahreneigenschaften und Klassifizierung von Gefahrgut
  • Kenntnisse über die notwendigen Begleitpapiere und die Erstellung von Beförderungsdokumenten
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Gefahrgut
  • Grundlagen des Be- und Entladens sowie der Durchführung der Beförderung selbst
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten sowie der möglichen Konsequenzen bei Verstößen
  • Maßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen

Wer braucht die Schulung?

  • Personal in der Logistik und im Transport
  • Mitarbeiter, die Gefahrgut be- und entladen
  • Fahrerinnen und Fahrer (aber nicht für den ADR-Schein, der für größere Mengen Pflicht ist)
  • Personen in der Überwachung von Gefahrgutprozessen

Eine IATA-DGR-Schulung ist erforderlich, wenn Mitarbeiter Gefahrgut im Luftverkehr versenden,
verpacken oder dokumentieren.

Für wen ist die Schulung geeignet?

  • Für alle Personen, deren Tätigkeiten die Vorbereitung oder Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr betreffen.
  • Versender, Verpacker, Personal von Spediteuren, Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern

Was wird in der Schulung behandelt?

  • Grundlagen und Anwendung der Regeln für den Luftverkehr
  • Klassifizierung und Identifizierung von Gefahrgut
  • Verpackung, Kennzeichnung und Bezettelung von Gefahrgut
  • Erstellung der richtigen Luftfrachtdokumente, insbesondere Versendererklärung
  • Fallbeispiele und praktische Übungen zur Anwendung des Gelernten

Wer braucht die Schulung?

  • Personen, die den Prozess der Gefahrgutvorbereitung starten und die Versendererklärung unterschreiben
  • Personal, das für die sichere Verpackung gefährlicher Güter zuständig ist.
  • Mitarbeiter, die an der Abwicklung von Fracht oder Post beteiligt sind, die gefährliche Güter enthält oder damit in Berührung kommt.
  • Personen, die am Annahme-, Lagerungs- und Ein- und Ausladeprozess von Gefahrgut beteiligt sind.
Ein externer Gefahrgutbeauftragter übernimmt alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten (nach GbV/ADR) zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter, ohne dass ein interner Mitarbeiter geschult werden muss. Er überwacht Prozesse, berät die Geschäftsführung, schult Mitarbeiter, erstellt Jahresberichte und sorgt für die Einhaltung von Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften.
Kernaufgaben im Überblick:
  • Überwachung & Kontrolle: Überprüfung der Einhaltung von Gefahrgutvorschriften beim Versand, Verpacken, Laden und Transportieren.
  • Beratung & Unterstützung: Analyse von Risiken, Beratung bei Gefahrguttransporten und Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
  • Schulung & Unterweisung: Durchführung der jährlichen Unterweisungen für alle am Gefahrguttransport beteiligten Mitarbeiter.
  • Dokumentation: Erstellung des jährlichen Gefahrgutberichts für die Geschäftsleitung sowie Unfallberichte bei Vorkommnissen.
  • Verfahrensanweisungen: Erstellung von Checklisten und Arbeitsanweisungen zur Standardisierung von Gefahrgutprozessen.
  • Ansprechpartner: Kommunikation mit Behörden und Unterstützung bei Kontrollen.
Die exakten Kosten hängen stark von individuellen Faktoren des Betriebs ab:
  • Anzahl der Standorte
  • Entfernung der zu betreuenden Standorte
  • Beratungsumfang
  • Anzahl der Mitarbeiter und Schulungsbedarf

Im Vergleich zu einem internen Mitarbeiter, der entlohnt werden muss und ständige Weiterbildung benötigt, bietet sich die externe Beauftragung für viele Betriebe als kosteneffiziente Lösung an, die zudem Haftungsrisiken auslagert.

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