Lithiumbatterien sicher transportieren: Was Sie über ADR und IATA-DGR wissen müssen

Lithiumbatterien sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – sie stecken in Laptops, Smartphones, Elektrofahrzeugen und vielen industriellen Anwendungen. Doch beim Transport gelten sie als gefährliche Güter, da sie sich entzünden oder explodieren können.

Der Transport von Lithiumbatterien ist streng reguliert und unterliegt unterschiedlichen Vorschriften.

    Doch was müssen Sie beachten, um Lithiumbatterien sicher und gesetzeskonform zu transportieren? In diesem Beitrag erklären wir die wichtigsten Regeln.


    Lithiumbatterien können gefährlich sein, wenn sie beschädigt, unsachgemäß verpackt oder unsicher transportiert werden. Zu den häufigsten Risiken gehören:

    ☑️ Kurzschlussgefahr: Durch beschädigte Zellen oder unsachgemäße Lagerung
    ☑️ Brand- und Explosionsgefahr: Besonders bei Überladung oder mechanischer Beschädigung
    ☑️ Thermisches Durchgehen („Thermal Runaway“): Unkontrollierte Hitzeentwicklung durch chemische Reaktionen

    ☝️ Tipp: Um Unfälle zu vermeiden, müssen Unternehmen strenge Vorschriften bei Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation einhalten.


    Der Straßentransport von Lithiumbatterien fällt unter die Gefahrgutvorschriften des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

    Wichtige ADR-Vorgaben für Lithiumbatterien:

    ☑️ Einstufung nach UN-Nummern:

    • UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien (einzeln)
    • UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien in Geräten oder mit Geräten verpackt
    • UN 3090: Lithium-Metall-Batterien (einzeln)
    • UN 3091: Lithium-Metall-Batterien in Geräten oder mit Geräten verpackt

    ☑️ Verpackung nach ADR-Vorschriften:

    • Verwendung von UN-zertifizierten Verpackungen
    • Schutz vor Kurzschluss durch Isolierung der Pole
    • Stoß- und Brandschutzmaßnahmen

    ☑️ Kennzeichnung & Dokumentation:

    • Gefahrgutkennzeichnung mit Gefahrzettel 9A für Lithiumbatterien
    • Transportdokumente mit korrekter UN-Nummer und Bezeichnung
    • Schriftliche Weisungen für Fahrer

    ☝️ Tipp: Für bestimmte kleine Lithiumbatterien oder Prototypen gibt es Erleichterungen bei den Transportvorschriften.


    Der Transport von Lithiumbatterien per Luftfracht unterliegt den IATA-DGR (Dangerous Goods Regulations), da Batterien in der Luft ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.

    Wichtige IATA-Vorgaben für Lithiumbatterien:

    ☑️ Unterschiede zum Straßentransport:

    • Strengere Verpackungsanforderungen als im ADR
    • Ladebeschränkungen für Flugzeuge (z. B. Verbot von UN 3480 in Passagierflugzeugen)
    • Sondervorschriften für defekte oder beschädigte Batterien

    ☑️ Lithiumbatterien nach IATA richtig verpacken:

    • UN-geprüfte Verpackungen nach Verpackungsanweisung PI 965 – PI 970
    • Luftdichte, stoßsichere Verpackung mit Innenpolsterung
    • Batterien müssen in einem entladenen Zustand (max. 30 % Kapazität) transportiert werden

    ☑️ Kennzeichnung & Dokumentation:

    • Lithiumbatterie-Warnaufkleber (kein Gefahrgutlabel nötig bei Kleinmengen)
    • Shipper’s Declaration for Dangerous Goods für reguläre Gefahrgutsendungen
    • Sicherheitsdatenblatt (SDB) mit detaillierten Informationen zur Batterie

    ☝️ Tipp: Viele Fluggesellschaften haben zusätzliche interne Regelungen für den Transport von Lithiumbatterien. Daher ist es ratsam, sich vor dem Versand über spezifische Airline-Vorschriften zu informieren.


    Lithiumbatterien, die beschädigt, defekt oder zurückgerufen wurden, unterliegen besonders strengen Vorschriften.

    • Defekte Batterien dürfen nicht im normalen Transport mitgeführt werden
    • Besondere Verpackungsanforderungen gemäß UN 3090 / UN 3480
    • Genehmigungspflicht für den Lufttransport!

    ☝️ Tipp: Falls Sie unsicher sind, ob eine Batterie transportfähig ist, kontaktieren Sie einen Gefahrgutberater!


    KriteriumADR (Straße)IATA-DGR (Luftfracht)
    HauptgefahrKurzschluss, BrandExplosions- & Feuergefahr
    VerpackungsvorschriftenUN-zertifizierte Verpackung, aber weniger streng als LuftfrachtStrengste Verpackungsanforderungen mit Polsterung & Brandschutz
    Maximale LadegrenzenKeine speziellen Mengenbegrenzungen (außer für Sondervorschriften)Begrenzte Ladekapazitäten & spezielle Airline-Regeln
    Defekte BatterienBesondere Regelungen, aber einfacher zu transportierenStreng reguliert & oft genehmigungspflichtig
    Kennzeichnung & DokumentationGefahrgutlabel 9A + UN-Nummer + TransportpapierGefahrgutlabel, Shipper’s Declaration + Airline-Vorschriften

    ☝️Tipp: Falls Sie Lithiumbatterien international versenden, kann eine Kombination aus ADR + IATA-DGR oder IMDG erforderlich sein!


    Der Transport von Lithiumbatterien ist mit hohen Sicherheitsrisiken und strengen Vorschriften verbunden. Während ADR den Transport auf der Straße regelt, unterliegt der Lufttransport den viel strengeren IATA-DGR-Richtlinien.

    Um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle Vorschriften einhält und Bußgelder vermeidet, sollten Sie:
    ☑️ Mitarbeiter regelmäßig schulen (ADR/IATA-Schulungen)
    ☑️ Die richtige Verpackung & Kennzeichnung verwenden
    ☑️ Sicherstellen, dass alle Dokumente vollständig sind
    ☑️ Besonders vorsichtig mit beschädigten Batterien umgehen


    Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen Lithiumbatterien sicher & rechtskonform transportiert?