Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist ein Sicherheitsberater für Unternehmen, die sich an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligen. Er hilft bei der Einhaltung der Vorschriften und überwacht relevante Prozesse.

International sind Gefahrgutbeauftragte bei der Beförderung mit
🚛 Straßenfahrzeugen (ADR),
🚂 Eisenbahnen (RID) und
⛴️ Binnenschiffen (ADN) vorgeschrieben.


In Deutschland fordert die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) außerdem einen Gefahrgutbeauftragten bei der Beförderung mit
🚢 Seeschiffen.

Dies betrifft alle Unternehmen, welche Gefahrgut versenden, verpacken, verladen, befördern oder entladen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Hierbei muss nicht nur der Warenversand, sondern auch die Übergabe von Gefahrgut zur Entsorgung betrachtet werden.

Für manche Unternehmen sind Ausnahmen vorgesehen und für den Luftverkehr besteht keine rechtliche Grundlage, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.


❗️Doch VORSICHT: Selbst wenn ein Unternehmen von der Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten befreit ist, bleibt es dennoch für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften verantwortlich! Deshalb ist ein Gefahrgutbeauftragter bzw. fachkundiger Berater in vielen Fällen sinnvoll oder sogar dringend zu empfehlen. Ausgerechnet im Luftverkehr bestehen die höchsten rechtlichen Anforderungen und damit erfahrungsgemäß der höchste Beratungsbedarf für Versender.


Vor allem bei Sendungen, die Gefahrzettel erfordern, ist ein Gefahrgutbeauftragter aufgrund der umfangreichen Vorschriften in jedem Fall zu empfehlen.


Auch bei Gefahrgut, das lediglich mit anderen Kennzeichen wie z.B. für freigestellte Mengen (EQ), begrenzte Mengen (LQ) oder Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 zu versehen ist, gibt es einiges zu beachten, weshalb man zumindest über eine zeitweise Beratung nachdenken sollte.

In Deutschland kommen Befreiungen von der absoluten Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, vor allem in Frage für:


☑️ Fahrzeugführer, Fahrgäste, Verpackungshersteller und Empfänger,
☑️ Auftraggeber des Absenders (außer Gefahrgut mit Beförderungskategorie 0) und Entlader, jeweils bis 50 Tonnen Gefahrgut pro Kalenderjahr,
☑️ von den Vorschriften freigestellte Gefahrgüter,
☑️ Erleichterungen durch EQ, LQ oder Sondervorschriften,
☑️ Beförderungen, die im Straßenverkehr keine orangefarbenen Warntafeln erfordern, sowie
☑️ Unternehmen, die bis 50 Tonnen Gefahrgut pro Kalenderjahr (außer Klasse 7) für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben befördern, wie z.B. Bauunternehmen.

Egal, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, bestellen wollen oder Beratung zu diesem oder anderen Themen benötigen, sprechen Sie uns gern an!

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